In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich der Nachweis von geschweißten Konstruktionen im geregelten und ungeregelten Bereich voneinander abgrenzt und welche Branchen in welchen Bereich fallen.
Die Einteilung in geregelten und ungeregelten Bereich hängt vom Einsatzbereich einer Konstruktion und der Branche ab. Von dieser Einteilung hängen die anzuwendenden Normen und Regelungen ab.
Geregelter Bereich
Im geregelten Bereich existieren direkt auf die Branche und den Einsatz bezogene Normen und Regeln, deren Einhaltung gesetzlich verpflichtend ist. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- Bauaufsichtlicher Bereich (Eurocodes)
- Schienenfahrzeugbau (z.B. DIN 27201)
- Kranbau (EN 13001)
- Eisenbahnbrücken (Eurocode 1)
- Schiffbau
- Behälter- und Rohrleitungsbau (z.B. AD2000)
- Luft- und Raumfahrzeuge
- Offshore-Bereich
- Chemieanlagenbau
- Kraftwerksbau
- Wehrtechnik
Die Notwendigkeit des Nachweises der Anlagen, Bauteile oder Produkte ergibt sich durch die Anwendungspflicht der jeweils zuständigen Norm oder Regel. Hierbei wird der Nachweis rechnerisch oder gegebenenfalls auch experimentell erbracht. Im Stahlbau beispielsweise wird der Nachweis von Schweißnähten über den Eurocode 3 geregelt.
Ungeregelter Bereich
In diesem Bereich werden die Sicherheitsanforderungen zum Beispiel durch die Maschinenrichtlinie und den daraus abgeleiteten Gesetzen (Produktsicherheitsgesetz) geregelt. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, nach welchen Normen oder Regeln Nachweis, Ausführung und Kontrolle von Konstruktionen zu erfolgen haben.
Im Schadensfall wird aber üblicherweise geprüft, ob die Schweißnahtauslegung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Branchen aus diesem Bereich sind zum Beispiel:
- Maschinenbau
- Straßenfahrzeugbau
- allgemeiner Gerätebau (Konsumgüterproduktion).
Je nach Nutzung und Schadensfolgen besteht auch die wirtschaftliche Notwendigkeit (Versicherung, Haftung) ein nach anerkannten Normen zertifiziertes Produkt anzubieten.
Im Maschinenbau hält man sich je nach Einsatzbereich der Konstruktion an Normen, die dem jeweiligen Einsatzzweck entsprechen. Ein großer Teil der Nachweise wird ebenfalls nach Eurocode 3 beziehungsweise in Anlehnung daran durchgeführt. Ansonsten orientiert man sich an speziellen Richtlinien (z.B. FKM, VDI usw.).
Artikel veröffentlicht am 07.01.2020
Martin Lork
Dipl.-Ing. Maschinenbau
Autor | ✉ mlork@ing-hanke.de
Sie haben Anmerkungen, Ideen oder Fragen: Schreiben Sie mir an mlork@ing-hanke.de oder rufen Sie mich an (0381/121 579 12).
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Dienstleister für
Schweißnahtberechnung
Dienstleistungen für Schweißnahtberechnungen vom Spezialisten finden Sie hier…
Seminar zur Berechnung von Schweißnähten mit Hilfe der FEM
Hier erfahren Sie mehr…